In der Sitzung der BVV am 25.03.2004 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform (federführend) sowie an den Ausschuss für Bildung (mitberatend) überwiesen:
Drs. V/0840
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in Ausschöpfung der Ermächtigungsgrundlage in § 5 Abs.3 SchulG durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass Kooperationspartnern der Schule mit Angeboten, für die ein pädagogischer Bedarf besteht, Räume und technische Ausstattung mietfrei überlassen werden können.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.06.2004 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Bildung abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages.
25.03.2004 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 13.8 - überwiesen
12.05.2004 - Ausschuss für Bildung
Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen, Ablehnung des Antrages:
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen, Ablehnung
des Antrages:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen,
dass in Ausschöpfung der Ermächtigungsgrundlage in § 5 Abs.3 SchulG durch
geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass Kooperationspartnern der Schule
mit Angeboten, für die ein pädagogischer Bedarf besteht, Räume und technische
Ausstattung mietfrei überlassen werden können.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:2.dagegen:9.Enthaltung:0.
10.06.2004 - Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform
N 10 - im Ausschuss abgelehnt
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24.06.2004 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 10.5 - in der BVV abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antrag:
Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in Ausschöpfung der
Ermächtigungsgrundlage in § 5 Abs.3 SchulG durch geeignete Maßnahmen sicher
gestellt wird, dass Kooperationspartnern der Schule mit Angeboten, für die ein
pädagogischer Bedarf besteht, Räume und technische Ausstattung mietfrei
überlassen werden können.