In der Sitzung der BVV am 25.09.2003 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs. V/619
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der geplanten Einrichtung einer Fußgängerzone in der Grünstraße diese auf den Abschnitt zwischen Alt-Köpenick und Böttcherstraße zu beschränken. Der Abschnitt Böttcherstraße bis zur Kietzer Straße sollte befahrbar bleiben.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 19.11.03 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages.
25.09.2003 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 40 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in A.f.StaV
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig.
22.10.2003 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 7 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Vertagung.
19.11.2003 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen,
Ablehnung des Antrages:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der geplanten
Einrichtung einer Fußgängerzone in der Grünstraße diese auf den Abschnitt
zwischen Alt-Köpenick und Böttcherstraße zu beschränken. Der Abschnitt Böttcherstraße
bis zur Kietzer Straße sollte befahrbar bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:3.dagegen:6.Enthaltung:2.
18.12.2003 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antrag:
Das Bezirksamt
wird ersucht, bei der geplanten Einrichtung einer Fußgängerzone in der
Grünstraße diese auf den Abschnitt zwischen Alt-Köpenick und Böttcherstraße zu
beschränken. Der Abschnitt Böttcherstraße bis zur Kietzer Straße sollte befahrbar
bleiben.