Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt
1.
den
Entwurf des Bebauungsplans 9-13 vom 18 Oktober 2005 und die Begründung vom
Februar 2006 gemäß Anlagen 1 und 2 des BA-Beschlusses Nr. 532/06 nach § 6 Abs.
3 AGBauGB,
2.
den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 9-13 gemäß
Anlage 3 des BA-Beschlusses Nr. 532/06 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.
Dieser Beschluss schließt
Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.