Auszug - Bebauungsplan 9-26 ("Kleingärten Müggelheim II") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Müggelheim - Entwurf des Bebauungsplans 9-26 - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 9-26
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Formale und inhaltliche
Mängel bei den Bebauungsplänen XVI-83
und XVI-83-1, daher neuer Bebauungsplan ·
Ziel: Dauerhafte
Sicherung der KGA ·
Die aus dem
Bebauungsplan entlassene Fläche wird § 34er Fläche. Herr Welters kündigt eventuellen Klärungsbedarf an durch
Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils zum BBI. BA: Sieht keine Auswirkungen durch dieses Urteil auf den
Bebauungsplan. Die Vorlage zur
Beschlussfassung wird einstimmig zur Annahme empfohlen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt 1.
den
Entwurf des Bebauungsplans 9-26 vom 14. November 2005 gemäß Anlage 1 des
BA-Beschlusses Nr. 533/06 und die Begründung vom 10. Februar 2006 gemäß Anlage
2 des BA-Beschlusses Nr. 533/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB, 2.
den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 9-26 und zur
Aufhebung des Bebauungsplanes XVI-83 gemäß Anlage 3 des BA-Beschlusses Nr.
533/06 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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