Auszug - Bebauungsplan XV-26 ("Rapunzelstraße") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Altglienicke - Entwurf des Bebauungsplans XV-26 - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-26
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· Durch DEGEWO bebaut vor 8 Jahren · BA ist in der Pflicht
rechtlichen Schritt nachzuholen und das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss zu
bringen Herr Ebel: Wie sind die Auflagen aus dem
Städtebaulichen Vertrag erfüllt worden? BA: Die Auflagen aus dem Städtebaulichen
Vertrag sind erfüllt. BA: Für den vorgesehenen Kita-Bau
besteht zur Zeit kein Bedarf. Herr Studemund: Ist die Kita-Fläche im
Bebauungsplan auch so ausgewiesen? BA: Im Bebauungsplan ist die
Kita-Fläche auch als solche ausgewiesen. Die Vorlage zur Beschlussfassung wird
einstimmig zur Annahme empfohlen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt 1.
den
Entwurf des Bebauungsplans XV-26 vom 27. Oktober 1994 mit Deckblatt vom 20.
September 2005 gemäß Anlage 1 des BA-Beschlusses Nr. 529/06 und die Begründung
vom Februar 2006 gemäß Anlage 2 des BA-Beschlusses 529/06 nach § 6 Abs. 3
AGBauGB, 2.
den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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