Informationen und Aufgaben des Bezirksamtes

Aufgaben vom Bezirks-Amt

Treptow-Köpenick Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom Bezirks-Amt Berlin Treptow-Köpenick. Hier erklären wir Ihnen zum Beispiel:
  • welche Aufgaben das Bezirks-Amt hat
  • was eine Bezirks-Verordneten-Versammlung ist
  • was eine Bezirks-Verordneten-Versammlung macht.
Versammlung

Die Bezirks-Verordneten-Versammlung

B ezirks- V erordneten- V ersammlung ist ein schwieriges Wort. Die Abkürzung dafür ist BVV. Wir benutzen im Text diese Abkürzung. Jeder Bezirk in Berlin hat eine BVV. Sie besteht aus 55 Menschen. Diese Menschen werden für 5 Jahre in die BVV gewählt. Sie sind dann Mitglied in der BVV. Wichtig ist: Sie machen das ehrenamtlich. Das heißt:
  • sie machen das in ihrer Freizeit
  • sie bekommen dafür kein Geld.
Gesetzbuch
Die Aufgaben der BVV sind genau beschrieben: Sie stehen im Bezirks-Verwaltungs-Gesetz. An dieses Gesetz müssen sich alle halten. Zum Beispiel entscheidet die BVV mit:
  • wieviel Geld der Bezirk ausgeben darf
  • wer Bezirks-Bürgermeister oder
    Bezirks-Bürgermeisterin wird
  • wo und wie neue Häuser gebaut werden dürfen.
Bundeskabinett

Die Mitglieder der BVV
treffen sich
9- bis 10-mal im Jahr.
Sie treffen sich
im Rathaus Treptow.
Meistens treffen sie sich
an einem Donnerstag.
Zu diesen Treffen
darf jeder kommen.
Alle Einwohner
und Einwohnerinnen können dort Fragen stellen.
Mitglieder der BVV
berichten dort auch
von ihrer Arbeit.
Möchten Sie mehr über die Arbeit der BVV wissen?
Dann schauen Sie hier:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/
Achtung: Der Link ist nicht in Leichter Sprache!

Fraktion

Das Bezirks-Amt

Das Bezirks-Amt besteht aus 6 Mitgliedern:
  • dem Bezirks-Bürgermeister oder der
    Bezirks-Bürgermeisterin
  • den 5 Bezirks-Stadt-Räten
    oder Bezirks-Stadt-Rätinnen.
    Alle Mitglieder sind bei den Treffen der BVV dabei.
    Sie werden von den Mitgliedern der BVV gewählt.
    Ein Bezirks-Stadt-Rat oder eine Bezirks-Stadt-Rätin
    ist die Vertretung
    für den Bezirks-Bürgermeister oder
    die Bezirks-Bürgermeisterin.
Politiker

Der Bezirks-Bürgermeister oder
die Bezirks-Bürgermeisterin ist für alle Bezirks-Stadt-Räte in dem Bezirk zuständig.
Er oder sie kontrolliert
ihre Arbeit.
Außerdem ist er oder sie Mitglied im
Rat der Bürgermeister.
Auch der
Rat der Bürgermeister ist ein großes Treffen.
Alle Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
und Bezirks-Bürgermeister und
Bezirks-Bürgermeisterinnen sind dabei.
Sie geben dem Senat zum Beispiel Ideen für Änderungen von Gesetzen.

Amt Gebäude
Jeder Bezirks-Stadt-Rat oder jede Bezirks-Stadt-Rätin bekommt einen eigenen Bereich. Für diesen Bereich ist er oder sie zuständig. Zu diesem Bereich gehören zum Beispiel auch:
  • das Jugend-Amt
  • das Gesundheits-Amt
  • das Ordnungs-Amt.
Geld bekommen
Die Mitglieder vom Bezirks-Amt haben noch mehr Aufgaben. Zum Beispiel vertreten sie die Interessen vom Bezirk gegenüber dem Land Berlin. Sie entscheiden mit der BVV:
  • wieviel Geld der Bezirk ausgeben darf
  • wo und wie neue Häuser gebaut werden dürfen.
Ein Mann im Amt sitzt am Schreibtisch

Jedes Mitglied
vom Bezirks-Amt
bietet Termine für Einwohner und Einwohnerinnen an:
jeder darf persönlich sagen, was er oder sie gern ändern möchte.
Der Bezirks-Stadt-Rat oder
die Bezirks-Stadt-Rätin bespricht das mit den anderen Mitgliedern.
Alle Mitglieder
vom Bezirks-Amt
treffen sich jeden Dienstag.
Dort sprechen Sie über alles.

Kalender Eintrag

Zusammenarbeit

Alle Bezirks-Stadt-Räte
vom Bezirks-Amt
arbeiten eng
mit der BVV zusammen.
Die Mitglieder der BVV kontrollieren die Arbeit des Bezirks-Amtes.
Wenn die Mitglieder der BVV Vorschläge an
das Bezirks-Amt geben, müssen die Bezirks-Stadt-Räte und der Bezirks-Bürgermeister oder die Bezirks-Bürgermeisterin reagieren.
Dafür gibt es sogar eine Frist.
Eine Frist ist ein Datum.
Es gibt an,
bis wann etwas erledigt sein muss.

Eine Frau telefoniert

Auch die Bezirks-Stadt-Räte und der Bezirks-Bürgermeister oder die Bezirks-Bürgermeisterin vom Bezirks-Amt müssen nicht alle Vorschläge der BVV annehmen.
Die Bezirks-Stadt-Räte und der Bezirks-Bürgermeister oder die Bezirks-Bürgermeisterin
vom Bezirks-Amt
und die Mitglieder der BVV tauschen sich oft aus.

Paragraphen-Zeichen

Zusammenarbeit mit dem Senat

Der Senat ist die Regierung vom Land Berlin.
Die Mitglieder vom Senat dürfen immer eingreifen.
Das ist das Eingriffs-Recht.
Eingriffs-Recht bedeutet,
alle Mitglieder aus dem Bezirk müssen Mitgliedern aus dem Senat Informationen geben.
Wenn die Mitglieder vom Senat das wollen.