Drucksache - 1175/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Sicherheitskampagnen-AG des ADFC Berlin an der Kampagne zum Überholmindestabstand zu Radfahrenden zu beteiligen. Dabei soll u.a. auf dem Heck von Fahrzeugen der bezirklichen Fahrzeugflotte Aufkleber angebracht und diese zusätzlich mit den „neuen“ Regeln der StVO ausgestattet werden. Der BVV ist bis zur September Sitzung 2024 zu berichten.
Begründung: 2021 führte der ADFC Berlin bereits erfolgreich eine Busrücken-Abstandskampagne gemeinsam mit der Öffentlichkeitsabteilung des Berliner Senats durch. Dabei wurden entsprechende Aufkleber auf 20 Busrücken für drei Monate angebracht. In der Auswertung wurde es als sinnvoll erachtet, die Erfahrungen und Expertise für weitere Abstandskampagnen zu nutzen. Ziel der Kampagne ist es, die Fahrer*innen von KFZ unmittelbar für das auch in § 5 Abs. 4 StVO gesetzlich geregelte Abstandsgebot von innerorts mindestens 1,5 m zu Radfahrenden zu sensibilisieren. Neben dem Aufbringen von Aufklebern am Heck, die auf das Abstandsgebot hinweisen, besteht auch die Möglichkeit die „neuen“ StVO-Regeln in ansprechendem Format z.B. im Handschuhfach zu deponieren. Es bietet sich an, eine entsprechende Abstandskampagne im Bezirk zu unterstützen, um für sichere Überholabstände zu sensibilisieren. Durch das Aufbringen entsprechender Aufkleber auf dem Heck der bezirklichen Fahrzeugflotte können mit geringem Einsatz möglichst viele Menschen erreicht werden. |
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