Drucksache - 1156/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV ersucht das Bezirksamt, den Bebauungsplan für die Immobilie des aktuell noch bestehenden Karstadt-Warenhauses am Tempelhofer Damm zeitnah anzupassen oder die rechtlich möglichen Ausnahmen zum bestehenden Bebauungsplan zuzulassen, dass der Eigentümer der Immobilie die Möglichkeit erhält, zügig alternative Nutzungen umzusetzen, die geeignet sind, diesen Standort weiterhin belebt zu halten. Begründung: Klassische Warenhäuser, wie sie Karstadt betrieben hat, sind in ihrer jetzigen Form nicht mehr wettbewerbsfähig. So musste die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof bereits mehrfach Insolvenz anmelden, zuletzt im Jahr 2022. Eine weitere Nutzung des Gebäudes in der derzeitigen Form ist nicht zukunftsfähig. Ein angepasster Bebauungsplan kann vielfältige Nutzungsmöglichkeiten integrieren, die zur Belebung des Standorts beitragen. Beispiele hierfür sind gastronomische Angebote, kulturelle Einrichtungen, Co-Working-Spaces oder andere Dienstleistungen. Diese Anpassungen würden zudem den wirtschaftlichen und sozialen Wert für die gesamte Nachbarschaft steigern. Der Bezirk sollte bestrebt sein zu verhindern, dass das Objekt zur Kaufhaus-Ruine wird, weil die nötigen Anpassungen nicht rechtzeitig angegangen wurden. Vor dem Hintergrund des erwartbar langen Zeitraums für die Anpassung des Bebauungsplans ist ein zügiger Beginn der Umplanung erforderlich. Der Prozess für eine sinnvolle Nachnutzung sollte schon jetzt begonnen werden. Die Politik muss gute Rahmenbedingungen für eine langfristig stabile Nutzung schaffen. Wir wollen weiterhin lebenswerte und wertvolle Innenstädte, dafür müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden.
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