Drucksache - 1136/XXI  

 
 
Betreff: Fußwegeverbindung zwischen der Schöneberger Linse über den Werdauer Weg zur Rubensstraße verwirklichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDFrakt. SPD, CDU, LINKE
Verfasser:Herr Seltz, AxelHöppner, Marijke
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
10.07.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, mit der Planung und Flächensicherung (Rechtesicherung) zur Errichtung einer Fußwegeverbindung zwischen dem Sachsendamm über den Werdauer Weg bis zur Rubensstraße zu beginnen respektive fortzufahren.

Der Bezirksverordnetenversammlung soll vor Ablauf dieses Jahres eine Maßnahme- und Kostenplanung vorgelegt werden, die die Grundlage zu weiteren Entscheidungen zur Umsetzung bietet.

 

Begründung

Der Werdauer Weg ist bis kurz vor der Rubensstraße bereits als reguläre Straße ausgebaut, so dass ab dem Wendehammer nur wenige Meter bis zur Rubensstraße fehlen.

Die Vorteile einer solchen Lösung hat bereits 2020/2021 das Amt für Stadtentwicklung in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan 7-36 ausgeführt.

Laufende Nummer 3.2 des Abwägungsergebnisses zum Bebauungsplanverfahren 7-36 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (AGH Drs. 18/3617):

Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg hat das Bezirksamt durch Beschluss aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-36 Flächen festgesetzt werden, die mit einem Geh- und Radrecht zugunsten der Allgemeinheit zu sichern sind. Hier durch soll die Schaffung einer Verbindung vom Werdauer Weg bis zur Rubensstraße für Fußnger und Radfahrer rechtlich vorbereit werden. Es wird um Umsetzung dieses Beschlusses im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-36 gebeten

(…)

Bei Berücksichtigung einer planungsrechtlichen Sicherung (im B-Plan 7-36), würde eine durchgehende Radroute, die auch für den Fußverkehr genutzt werden kann, von gesamtstädtischer Bedeutung ermöglicht. Die bauliche Umsetzung des hier in Rede stehenden Teilstücks ist mit überschaubaren finanziellen Mitteln und technisch ohne größeren Aufwand möglich.

 Insbesondere ist von Bedeutung, dass keine Bahnflächen in Anspruch genommen werden müssen und somit unabhängig von einer eventuellen Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn für den Regionalverkehr ein dauerhafter Bestand gesichert wäre. Nicht außer Acht zu lassen ist auch der Aspekt der Verbesserung einer fußufigen Anbindung des Gewerbegebietes am Werdauer Weg von Süden. Deshalb wird darum gebeten, bei Darlegung der umfassenden Vorteile für die Allgemeinheit, sich für die planungsrechtliche Sicherung sowie bei der Zumessung von finanziellen Mitteln zur Förderung des Radverkehrs im Land Berlin einzusetzen.“

Der Bebauungsplan wurde 2021 festgesetzt. Eine Festsetzung von mit Geh- und Radfahrrechten zu belastenden Flächen in Verbindung mit der Aufnahme und Anpassung (Nr. 9 und 10) textlicher Festsetzungen ist darin erfolgt.

 
 

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