Drucksache - 0881/XXI  

 
 
Betreff: Verkehrsanbindung für das Gewerbegebiet am Hossauerweg verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Majewski, EvaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen und Verkehr Beratung
11.01.2024 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.07.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2024  folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern Möglichkeiten bestehen, die Verkehrsanbindung für die Gewerbetreibenden zu verbessern, deren Auffahrt bisher über den Hossauerweg in Marienfelde führt. Hierbei soll insbesondere erörtert werden, inwiefern eine Anbindung des Gewerbehofes nach Süden zur Säntisstraße möglich ist, um die Situation sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Gewerbetreibenden zu entspannen.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Juni 2024 zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Stadtentwicklungsamt ist selbst kein „bauendes Amt“. Daher mussten außerhalb der eigentlich fachlichen Zuständigkeit zunächst entsprechende Grundlagenermittlungen hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung sowie der Eigentumsverhältnisse durchgeführt werden. Diese haben entsprechende Zeit in Anspruch genommen und sind nunmehr abgeschlossen.

Der Hossauerweg liegt im Geltungsbereich des Baunutzungsplan, der diesen Bereich als "Beschränktes Arbeitsgebiet" ausweist. Der nordöstlich / östlich angrenzende Bereich mit der Wohnbebauung wird als "Allgemeines Wohngebiet" - mit Ausnahme der Grundstücke Hossauerweg 33 - 51 sowie (teilweise) des Grundstücks Mauserstraße 90 - ausgewiesen. Die Grundstücke Hossauerweg 33 - 51 sowie (teilweise) das Grundstück Mauserstraße 90 liegen im Geltungsbereich der B-Pläne XIII-B1 und
XIII-B1-1, die zunächst hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung auf die BauNVO'90
(XXX-B1) überleiten und anschließend Einzelhandelsnutzung ausschließen (XXX-B1-1).

 

Alle Flurstücke die den Hossauerweg von der Säntisstraße über die Kreuzung Fleschweg bis zur Straßenkreuzung Benzstraße / Martiusweg bilden - im Wesentlichen hier das Flurstück 9/536 - stehen im Eigentum des Landes Berlin. Dies betrifft in seinem südlichen Verlauf auch die Böschungskante an den Gewerbegrundstücken. Durch entsprechende Fluchtlinien nach dem Preußischen Fluchtliniengesetz vom 2.7.1875 - im südlichen Verlauf des Hossauerweg überwiegend sogar beidseitig - lägen die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, den Hossauerweg im Sinne des Antrages entsprechend der notwendigen Gewerbeerschließung herzustellen.

 

 

 
 

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