Drucksache - 0881/XXI
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2024 folgenden Beschluss: Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Juni 2024 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Der Hossauerweg liegt im Geltungsbereich des Baunutzungsplan, der diesen Bereich als "Beschränktes Arbeitsgebiet" ausweist. Der nordöstlich / östlich angrenzende Bereich mit der Wohnbebauung wird als "Allgemeines Wohngebiet" - mit Ausnahme der Grundstücke Hossauerweg 33 - 51 sowie (teilweise) des Grundstücks Mauserstraße 90 - ausgewiesen. Die Grundstücke Hossauerweg 33 - 51 sowie (teilweise) das Grundstück Mauserstraße 90 liegen im Geltungsbereich der B-Pläne XIII-B1 und
Alle Flurstücke die den Hossauerweg von der Säntisstraße über die Kreuzung Fleschweg bis zur Straßenkreuzung Benzstraße / Martiusweg bilden - im Wesentlichen hier das Flurstück 9/536 - stehen im Eigentum des Landes Berlin. Dies betrifft in seinem südlichen Verlauf auch die Böschungskante an den Gewerbegrundstücken. Durch entsprechende Fluchtlinien nach dem Preußischen Fluchtliniengesetz vom 2.7.1875 - im südlichen Verlauf des Hossauerweg überwiegend sogar beidseitig - lägen die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, den Hossauerweg im Sinne des Antrages entsprechend der notwendigen Gewerbeerschließung herzustellen.
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