Drucksache - 0725/XXI  

 
 
Betreff: Migrantische Geschichten und Orte sichtbar machen – der türkische Basar im Hochbahnhof Bülowstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.07.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
07.09.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur gegenstandslos   
05.10.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
10.07.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2023 folgenden Beschluss:

dafür einzusetzen, dass der U-Bahnhof Bülowstraße mit Hinweistafeln ausgestattet wird, die eindrucksvoll an die Nutzung des Bahnhofs als türkischer Basar erinnern. Die zuständigen Stellen sollen insbesondere prüfen, ob eine Wiederanbringung der (Original- oder einer originalgetreu nachgestellten) Reklameschrift „rkischer Basar“ an der Fassade des Hochbahnhofes möglich ist.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Juni 2024 zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Es sind teilweise denkmalfachliche Belange erkennbar, die den Vorhaben entgegenstehen.

Die Anbringung einer Hinweistafel - vorbehaltlich einer denkmalverträglichen Konzeption (Gestaltung und Montage) - innerhalb des Bahnhofgebäudes scheint grundsätzlich genehmigungsfähig. Es ist hierfür das Einverständnis des_der Eigentümer_in einzuholen (Vollmacht) und das Projekt frühzeitig mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Weiterhin hat das Quartiersmanagement in Kooperation mit dem Bezirksmuseum bereits verschiedene Infotafeln im umliegenden Stadtraum installiert. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob und inwieweit weitere Hinweise im öffentlichen Stadtraum erforderlich sind.

Die Rekonstruktion der Reklameschrift "Türkischer Basar" scheint hingegen nicht genehmigungsfähig, da das Objekt inzwischen wieder als Bahnhof betrieben wird und der zeitgleiche Hinweis auf beide, nicht zeitgleich existierende Nutzungen historisch nicht korrekt wäre und zu Irritationen führen würde (zum Zeitpunkt des Basars war der Bahnhof außer Betrieb). Auch hier wäre das Einverständnis des_der Eigentümer_in Voraussetzung für eine weitere denkmalfachliche Beschäftigung mit dem Thema.

Es folgen weitere Zwischenberichte.

 

 
 

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