Drucksache - 1661/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.05.2020 folgenden Beschluss: Die BVV ersucht das Bezirksamt beim Technischen Hilfswerk Berlin (THW) Amtshilfe für die Bewässerung der Straßenbäume unseres Bezirkes zu ersuchen. Neben neu gepflanzten Bäumen sollen gezielt Straßenbäume an den großen Magistralen, wie z.B. die Potsdamer Straße, Bülowstraße, Martin-Luther-Straße, Hauptstraße und Rheinstraße, sowie an weiteren Magistralen in Tempelhof vom THW bewässert werden, deren Baumscheiben oft zu schmal bemessen sind. Außerdem soll geprüft werden, ob die Bereitstellung von Bewässerungsbeuteln durch das Grünflächenamt für engagierte MitbürgerInnen/Initiativen ermöglicht werden kann Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Bewässerungssäcke: In Tempelhof-Schöneberg werden keine Wassersäcke eingesetzt, weil diese das Wasser langsam abgeben, sich das Wasser bei Sonneneinstrahlung am Stamm stark erhitzt und der Stamm bzw. das Kambium durch zu hohe Temperaturen geschädigt werden kann. Die Säcke sind anfällig für Vandalismus und verstopfen, so dass kein Wasser austritt. Zudem wird das Wasser langsam abgegeben, so dass es dazu führen kann, dass nur die oberen 10-20cm durchfeuchtet werden. Die Wurzeln bilden sich nur im oberen Bereich, der Baum bildet Wurzeln an untypischen Orten aus, die weniger halt geben.
Im Bezirk werden Gießringe aus Kunststoff bei Jungbäumen und alten Jungbäumen eingesetzt. Bäume mit einer Standzeit von 4 - 8 oder gar 10 Jahren, je nach Entwicklung des Baumes. So können 100-200 Liter gegeben werden, die den gesamten Ballen und den angrenzenden Boden durchfeuchten. Bei normale Witterung kann von April bis Ende Oktober 1 mal in der Woche der Gießring gefüllt werden. In heißen und trockenen Phasen auch gerne 2 mal.
Grundsätzlich kommen aus Gründen der Gewährleistung auch nur Bäume in Frage, die von keiner Firma mehr gewässert werden. Also Bäume die eine Standzeit von mindestens 3 bis 4 Jahren aufweisen. Das sind Bäume ohne Dreibock und mit grünem oder braunem Gießrand, die von Bürgern, wie oben beschrieben gewässert werden könnten. |
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