Drucksache - 1609/XIX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.09.2015 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Fortführung der Finanzierung der FEIN-Mittel einzusetzen. Gleichsam wird dem Bezirksamt empfohlen, sich für eine Finanzierung des W40-Projektes einzusetzen, die den Bereich Stadtteilarbeit und Nachbarschaftsarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betreffen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste hat im November 2015 FEIN-Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantragt, eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Darüber hinaus können laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz für Marienfelde-Süd keine Mittel aus dem Programm Soziale Stadt beantragt werden, da es nicht als förderfähiges Gebiet eingestuft wurde. Für diese Gebiete stehen lediglich die FEIN-Mittel zur Verfügung. Die beiden Förderprogramme schließen sich zu dem gegenseitig aus. Weitere Förderprogramme für Nachbarschaftsarbeit konnte SenStadtUm nicht benennen.
Zusätzliche Fördermittel aus dem Programm Stadtteilzentren (SenGesSoz) über das die Nachbarschaftszentren gefördert werden, stehen nicht zur Verfügung. Der Träger Nachbarschafts- und Selbsthilfezentren Ufa-fabrik e.V. wird gegen Ende des I. Quartals 2016 in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt einen Antrag stellen, um ggf. Restmittel aus diesem Programm zu bekommen. Diese Fördermittel könnten dann für ehrenamtlich getragene Projekte in Marienfelde-Süd eingesetzt werden.
Die weiteren Recherchen verliefen ohne Erfolg. Neben den beiden vorgenannten Fördermöglichkeiten sind keine weiteren Programme (Nachbarschaftsarbeit, Seniorenförderung oder Gesundheitsförderung) bekannt, die für eine Finanzierung von W40 genutzt werden könnten. Ein Förderprogramm „Aktive Nachbarschaften“ ist nicht bekannt.
Des Weiteren wurde Kontakt mit Gesundheit Berlin-Brandenburg aufgenommen. Für das Aktionsprogramm Gesundheit können Bezirke und Träger keine Anträge stellen, über den dortigen Netzwerkfond ist Tempelhof-Schöneberg nicht förderfähig. Die Förderbedingungen nach dem Präventionsgesetz sind noch nicht abschließend geregelt und betreffen voraussichtlich nur Sachmittel und in einem sehr engen Rahmen (Leitfaden der Krankenkassen) Honorarmittel.
Das Bezirksamt hat seine Möglichkeiten ausgeschöpft und leider keine weiteren geeigneten Förderprogramme gefunden.
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