Drucksache - 0030/XIX  

 
 
Betreff: Kleiststraße: BVG-Tunnelsanierung für Neugestaltung nutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Entscheidung
23.01.2012 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kentnnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.02.2012 folgenden Beschluss:

 

„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine zeitgemäße und dem City-Standort förderliche Neugestaltung des begrünten Mittelstreifens der Kleiststraße (von Wittenbergplatz bis Eisenacher Straße) im Zuge der anstehenden Tunnelsanierung der BVG einzusetzen. Der gestalterisch unglückliche, in den Mittelstreifen nachträglich eingebaute Parkplatz des früher an der Ecke Kalckreuthstraße ansässigen Landesarchivs ist in diesem Zusammenhang aufzugeben.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Auf Anfrage zu den anstehenden Sanierungsarbeiten im o.g. Bereich bei der BVG hat die BVG mitgeteilt, dass eine Tunneldeckensanierung mindestens für die nächsten drei Jahre nicht vorgesehen ist. Eine Änderung der Gestaltung der öffentlichen Straßenflächen obliegt dem Bezirk, da die BVG die Wiederherstellung von aufgenommenen Flächen analog der bisherigen Gestaltung und Befestigung vornehmen würde. Bei Änderungen sind die Mehrkosten vom Veranlasser zu tragen.

 

Wenn dem Bezirksamt konkrete Anträge der BVG vorliegen, wird die Bezirksverordnetenversammlung über den Fachausschuss informiert.

 

 

 
 

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