Drucksache - 0024/XIX  

 
 
Betreff: Übertragung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Internet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information
02.06.2015 
22. öffentliche des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information vertagt   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
vertagter Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der BVV, die Voraussetzungen für eine audiovisuelle Direktübertragung von öffentlichen Tagungen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg im Internet zu prüfen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Rahmen einer Abfrage der SenInnSport aufgrund einer schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Gerwalt Claus-Brunner (Piraten) vom 12.11.2014 zum Thema „Transparenz in den Bezirksverordnetenversammlungen“ (DrS 17/14938) wurde durch das BVV-Büro folgende Antwort erteilt: „Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen und Live-Stream erfolgt nicht. Dies ist auch nicht geplant, da die Mehrheit der Bezirksverordneten dies aus persönlichen Gründen ablehnt.“ Die schriftliche Anfrage inklusive deren Beantwortung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Die rechtliche Prüfung unter besonderer Beachtung von Persönlichkeitsrechten der Beteiligten einer Übertragung der öffentlichen Sitzungen hat ergeben, dass grundsätzlich in jedem Falle sicherzustellen ist, Beiträge von BV- und BA-Mitgliedern sowie dritten Personen nur mit deren Einwilligung ins Internet zu übertragen. Dabei sollte nach Auffassung des Berliner Datenschutzbeauftragten, der auch das Rechtsamt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg folgt, vermieden werden, dass bei einem Beitrag die Verweigerung der Live-Übertragung in der Übertragung dokumentiert wird. Das dürfte demnach nur möglich sein, wenn bereits zu Beginn der Sitzung feststeht, wer in eine Übertragung seiner Beiträge nicht einwilligt. Wenn dies organisatorisch oder aufnahmetechnisch nicht möglich ist, sollte anstatt einer Live-Übertragung eine Aufzeichnung ins Internet eingestellt werden. Zuschauer sollten auf die Übertragung aufmerksam gemacht, jedoch nicht aufgenommen werden. Weiterhin empfiehlt sich, Einzelheiten in der Geschäftsordnung der BVV zu regeln.

 

Weiter wurde eine Abfragung bei den IT-Management Stellen der Bezirksämter durchgeführt. Hierbei haben sich im Bezirk Reinickendorf nachfolgende Kosten ergeben. Diese wären bei Umsetzung voraussichtlich vergleichbar mit denen in Tempelhof-Schöneberg.

 

Im Bezirk Reinickendorf wurde dem Wunsch der BVV auf Übertragung der BVV-Sitzungen ins Internet entsprochen.

 

Dazu mussten umfangreiche Um- und Einbauten vorgenommen werden:

 

-         ca. 29.000 € für die Realisierung der Web-Stream-Lösung für Verkabelung, Netzwerktechnik, Servereinrichtung, Lizenzen, Dienstleistungen, Kamera und Bedien-PC,

 

-         ca. 13.500 € für die Einbindung und Anpassung von Steno-S (Konferenz- und Aufnahmesoftware) sowie Monitore und PCs,

 

-         ca. 26.000 € für Baumaßnahmen (Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im denkmalgeschützten BVV-Saal)

 

Die Realisierung der Live-Übertragung wurde extern vergeben. Die Kosten hierfür betragen ca. 300 € je übertragene BVV-Sitzung.

 

Aufgrund der obigen Prüfung erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Übertragung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Internet nicht realisierbar. Eine weitere inhaltliche Begleitung wird durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Dezernat für Bauwesen, angestrebt.

 

 
 

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