Drucksache - 0021/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 21 Abs. 1 Bez. VG werden folgende Personen in die genannten Ausschüsse als Bürgerdeputierte bzw. als stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt (siehe Anlage). |
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