Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m § 35 Abs. 6 AG KJHG  

 
 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1681/XVII Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m § 35 Abs. 6 AG KJHG
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 20.02.2002 – XVII Wahlperiode – wurde Frau Sabine Röseler zur Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt.

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a  i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

Frau Sabine Röseler hat den Verzicht mit Schreiben vom 03.03.2006, eingegangen im Büro der BVV am 03.03.2006, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 67 GO BVV).

Nach § 25 (1) i.V.m. § 68 GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Frau Sabine Röseler

mit Ablauf des 15.03..2006 nicht mehr Bürgerdeputierte ist.

 
 

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