Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m § 35 Abs. 6 AG KJHG
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Einstimmiger Beschluss: In der Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 20.02.2002 –
XVII Wahlperiode – wurde Frau
Sabine Röseler zur Bürgerdeputierten für
den Jugendhilfeausschuss gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als
Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a
i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Frau Sabine Röseler hat den Verzicht
mit Schreiben vom 03.03.2006, eingegangen im Büro der BVV am 03.03.2006,
erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 67
GO BVV). Nach § 25 (1) i.V.m. § 68 GO BVV
trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem
Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist. Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle feststellen, dass Frau
Sabine Röseler mit Ablauf
des 15.03..2006 nicht mehr Bürgerdeputierte ist. |
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