Drucksache - 1681/XVII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m § 35 Abs. 6 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. Vorsteher 07.03.06

In der 5

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 20.02.2002 – XVII Wahlperiode - wurde

 

Frau Sabine Röseler

 

zur Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a  i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Frau Sabine Röseler hat den Verzicht mit Schreiben vom 03.03.2006, eingegangen im Büro der BVV am 03.03.2006, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 67 GO BVV).

 

Nach § 25 (1) i.V.m. § 68 GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Frau Sabine Röseler

 

Mit Ablauf des 15.03..2006 nicht mehr Bürgerdeputierte ist.

 
 

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