Auszug - Mindeststandard bei der Reinigung von Schulen
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Herr Getschmann,SchulALtg., gibt
Ausführungen zur 1. Ausschreibung für die Schulreinigung, die mit Wirkung zum
01.02.2004 vom Schulamt durchgeführt wurde. Der Reinigungsmaßstab entspricht
dabei der DIN 77 400, die im Jahre 2003 erlassen worden ist. Für
Unterrichtsräume bedeutet dies: Eine Feucht- und eine Nassreinigung
wöchentlich. Für die Ganztagsnutzung ist die
Reinigungsdichte auf fünf Mal wöchentlich erhöht worden. Betroffen davon sind
allerdings nur die Räume, die tatsächlich für die Ganztagsbetreuung eingesetzt
werden, z.B. die Mensa. Die Reinigungstechniken Feucht- und
Nassreinigung werden auf Nachfragen mehrerer BV von Herrn Getschmann erläutert.
Auf Rückfrage wird darauf hingewiesen, dass der Schulträger nicht der
Arbeitgeber der Reinigungskräfte sei, die Reinigungsfirmen schulden die
vertragliche Reinigungsleistung und sind Gesprächspartner von Schulamt und
Schulen. Im Zentrum der Reinigungskontrolle steht die Überprüfung der
Einhaltung der vertraglichen Reinigungspflichten durch den Schulhausmeister.
Nach reger Diskussion und Beantwortung der Sachverhaltfragen wird über den
Antrag abgestimmt. Der Antrag wird abgelehnt und an den
Hauptausschuss Personal und Liegenschaften überwiesen. |
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