Auszug - Mindeststandard bei der Reinigung von Schulen  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
1456/XVII Mindeststandard bei der Reinigung von Schulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Herr Getschmann,SchulALtg

Herr Getschmann,SchulALtg., gibt Ausführungen zur 1. Ausschreibung für die Schulreinigung, die mit Wirkung zum 01.02.2004 vom Schulamt durchgeführt wurde. Der Reinigungsmaßstab entspricht dabei der DIN 77 400, die im Jahre 2003 erlassen worden ist. Für Unterrichtsräume bedeutet dies: Eine Feucht- und eine Nassreinigung wöchentlich.

Für die Ganztagsnutzung ist die Reinigungsdichte auf fünf Mal wöchentlich erhöht worden. Betroffen davon sind allerdings nur die Räume, die tatsächlich für die Ganztagsbetreuung eingesetzt werden, z.B. die Mensa.

Die Reinigungstechniken Feucht- und Nassreinigung werden auf Nachfragen mehrerer BV von Herrn Getschmann erläutert. Auf Rückfrage wird darauf hingewiesen, dass der Schulträger nicht der Arbeitgeber der Reinigungskräfte sei, die Reinigungsfirmen schulden die vertragliche Reinigungsleistung und sind Gesprächspartner von Schulamt und Schulen. Im Zentrum der Reinigungskontrolle steht die Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Reinigungspflichten durch den Schulhausmeister. Nach reger Diskussion und Beantwortung der Sachverhaltfragen wird über den Antrag abgestimmt.

Der Antrag wird abgelehnt und an den Hauptausschuss Personal und Liegenschaften überwiesen.

 
 

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