Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte/stellvertretende Bürgerdeputierte gem. § 24 Absatz 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 67 Absatz 1 GO BVV
Einstimmiger Beschluss: In der
Sitzung – XVII. Wahlperiode – der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof- Schöneberg
von Berlin am 19.12.2001 wurde Frau Ida Bandel zur Bürgerdeputieren für den
Ausschuss für Verwaltungsreform,
Informationstechnik und Geschäftsordnung und zur stellvertretenden Bürgerdeputierten
für den Ausschuss für Integration gewählt. Durch
Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte/stellvertretende Bürgerdeputierte
gem. § 24 Absatz. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt
vorzeitig. Frau Ida
Bandel hat den Verzicht mit Schreiben vom 21.06.2005, eingegangen im Büro der
BVV am 28.06.2005 mit Wirkung zum 31.08.2005 erklärt. Der Verzicht kann nicht
widerrufen werden (§ 25 Absatz 3 BezVG i.V.m. § 68 Absatz 3 GO BVV). Nach § 25
Absatz 1 i.V.m. § 68 Absatz 1 GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung
die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/eines
Bürgerdeputierten beendet ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Frau Ida Bandel mit
Ablauf des 31.08.2005 nicht mehr Bürgerdeputierte ist. |
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