Drucksache - 1407/XVII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte/stellvertretende Bürgerdeputierte gem. § 24 Absatz 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 67 Absatz 1 GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
17.08.2005 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers 04.08.2005

In der Sitzung – XVII

In der Sitzung – XVII. Wahlperiode – der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-

Schöneberg von Berlin am 19.12.2001 wurde

 

Frau Ida Bandel

 

zur Bürgerdeputieren für den Ausschuss für Verwaltungsreform, Informationstechnik und Geschäftsordnung und zur stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Integration gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte/stellvertretende Bürgerdeputierte gem. § 24 Absatz. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Frau Ida Bandel hat den Verzicht mit Schreiben vom 21.06.2005, eingegangen im Büro der BVV am 28.06.2005 mit Wirkung zum 31.08.2005 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 Absatz 3 BezVG i.V.m. § 68 Absatz 3 GO BVV).

 

Nach § 25 Absatz 1 i.V.m. § 68 Absatz 1 GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Frau Ida Bandel

 

mit Ablauf des 31.08.2005 nicht mehr Bürgerdeputierte ist.

 
 

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