Auszug - BVV-Sondermittel  

 
 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 17.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1232/XVII BVV-Sondermittel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:AntragVorlage des BV-Vorstehers
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

MERKBLATT

über die Vergabe von Sondermitteln durch die BVV

Die Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln muss daher mindestens 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden Grundsätze beachtet werden:

1.      Sondermittel müssen schriftlich beim Bezirksverordnetenvorsteher beantragt werden.

2.      Die Maßnahme, für die die Zuwendung erfolgen soll, muss genau beschrieben werden.

3.      Der Eigenanteil muss dargestellt werden. Projekte, die einen Eigenanteil / eine Eigenleistung erbringen, werden vorrangig bedacht.

4.      Der erwünschte Zuschuss ist zu benennen. Hierbei soll die Summe von 2.000 Euro nicht überschritten werden.

5.      Mindestens drei Kostenvoranschläge müssen dem Antrag beigefügt werden.

6.      Grundsätzlich soll jeder Begünstigte innerhalb eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhalten.

 
 

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