Auszug - Beschluss über die Erweiterung der sozialen Erhaltungsverordnung „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg um die Grundstücke Monumentenstraße 33-39, Kolonnenstraße 18-29 sowie Naumannstraße 9 und 13-19 (ungerade)  

 
 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel!
TOP: Ö 12.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 25.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
2235/XX Beschluss über die Erweiterung der sozialen Erhaltungsverordnung „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg um die Grundstücke Monumentenstraße 33-39, Kolonnenstraße 18-29 sowie Naumannstraße 9 und 13-19 (ungerade)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Mehrheitlicher Beschluss gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und der AfD Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

1. die Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereichs der sozialen Erhaltungsverordnung „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg - gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) - um die Grundstücke Monumentenstraße 33-39, Kolonnenstraße 18-29 sowie Naumannstraße 9 und 13-19 (ungerade) sowie

 

2. den Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg vom 23. Juni 2015, GVBl. vom 30. Juni 2015, S. 277 f“ (Anlage 3) gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG).

 
 

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