Drucksache - 2235/XX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23.06.2021 folgenden Beschluss: Beschluss über die Erweiterung der sozialen Erhaltungsverordnung „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg um die Grundstücke Monumentenstraße 33-39, Kolonnenstraße 18-29 sowie Naumannstraße 9 und 13-19 (ungerade).
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Am 11.06.2021 wurde gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) der anstehende Erlass der o.g. sozialen Erhaltungsverordnung bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angezeigt. Der Senatsverwaltung wurde die Vorlage zum BVV-Beschluss einschließlich aller Anlagen übersandt. Mit Schreiben vom 15.06.2021 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit, dass dringende Gesamtinteressen Berlins dem Erlass nicht entgegenstehen. Die Bezirksverordnetenversammlung hatte den Entwurf der "Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg vom 23. Juni 2015, GVBl. vom 30. Juni 2015, S. 277 f" gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) am 23.06.2021 beschlossen. Im Vergleich zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.06.2021 wurden in Vorbereitung des Bezirksamtsbeschlusses im Verordnungstext inkl. Karte des Geltungsbereichs zwei klarstellende, redaktionelle Änderungen vorgenommen, die zu keiner inhaltlichen Veränderung der zu beschließenden sozialen Erhaltungsverordnung führen. Im § 1 des Verordnungstextes wurde zur Klarstellung des Verweises auf die bestehende Verordnung von 2015 hinter "Schöneberger Insel" die Formulierung " vom 23. Juni 2015, GVBl. für Berlin vom 30. Juni 2015, Seite 277 f." eingefügt. Die Überschrift auf der Karte des Geltungsbereichs wurde von "Geltungsbereich der geplanten sozialen Erhaltungsverordnung: Schöneberger Insel (Ortsteil Schöneberg)" geändert in "Erweiterter Geltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung Schöneberger Insel (Ortsteil Schöneberg) vom 23.06.2015, geändert durch Verordnung vom 10.08.2021". Daraufhin hat das Bezirksamt auf seiner Sitzung am 10.08.2021 die "Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg vom 23. Juni 2015, GVBl. vom 30. Juni 2015, S. 277 f" beschlossen. Verordnung und Geltungsbereich liegen als Anlage 1 bei. |
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