Auszug - Gastronomie unterstützen – Straßenlandsondernutzung pauschal genehmigen, auf Gebühren verzichten und Verbot von Heizpilzen im Frühjahr 2021 aussetzen  

 
 
Fortsetzung der 50. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im Videocall statt, die Informationen zum LiveStream entnehmen Sie bitte dem Infoblatt
TOP: Ö 10.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Fr, 09.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Internet
2081/XX Gastronomie unterstützen – Straßenlandsondernutzung pauschal genehmigen, auf Gebühren verzichten und Verbot von Heizpilzen im Frühjahr 2021 aussetzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Die Fraktion der SPD schließt sich dem Antrag an.

 

Redebeiträge von BV Dittmar, BV Wissel, BV Penk, BV Franck, BV Kämper, BV Pschollkowski, BV Preußker und BV Dr. Scherzinger.

 

Die Fraktion der CDU beantragt die absatzweise Abstimmung der Drucksache, die Ergebnisse sind wie folgt:

1. Absatz: Einstimmig beschlossen.

2. Absatz: Einstimmig beschlossen.

3. Absatz: Beschlossen gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke.

 

Die Drucksache insgesamt wird einstimmig beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Gastronomie in Tempelhof-Schöneberg in Zeiten der Coronapandemie wie folgt zu unterstützen:

1. Gastronomischen Betrieben inklusive reinen Schankbetrieben wird das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen für das Jahr 2021 pauschal genehmigt, sofern eine Gehwegbreite von zwei Metern weiterhin gewährleistet bleibt und Menschen mit Behinderungen nicht gefährdet bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkt werden

2. Neben der pauschalen Genehmigung soll zur Entlastung von einer Erhebung der Gebühr nach der Sondernutzungsgebührenverordnung in 2021 abgesehen werden. In Fällen bereits gezahlter Gebühren sind diese zu erstatten.

3. Das Heizpilzverbot für die Außengastronomie wird im 2. Quartal 2021 ausgesetzt. Da wo es möglich ist, sollen elektrisch betriebene Infrarotstrahler eingesetzt werden. Das Bezirksamt prüft, welchen klimabedingten Ausgleich der Bezirk dafür leisten kann (z.B. durch Baumpflanzungen).

Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Juni 2021 und fortlaufend in den zuständigen Ausschüssen zu berichten.

 

 
 

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