Auszug - Besuchsregelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime lockern – Kranke und Pflegebedürftige brauchen mehr persönliche Zuwendung  

 
 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)
TOP: Ö 10.21
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
1698/XX Besuchsregelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime lockern –
Kranke und Pflegebedürftige brauchen mehr persönliche Zuwendung
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss (dagegen: FDP, Enthaltung: SPD und LINKE) – Beschlussliste.

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin für eine Änderung des § 10  der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung („Besuchsregelungen“) einzusetzen, und zwar dahingehend, dass Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen etc.  

täglich von mindestens 2 Personen Besuch empfangen dürfen; ausgenommen bleiben Menschen mit Atemwegsinfektionen.

 

Die Höchstgrenze für tägliche Besuche wird von den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eigenverantwortlich festgelegt.

 
 

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