Drucksache - 1698/XX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin für eine Änderung des § 10 der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung („Besuchsregelungen“) einzusetzen, und zwar dahingehend, dass Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen etc. täglich von mindestens 2 Personen Besuch empfangen dürfen; ausgenommen bleiben Menschen mit Atemwegsinfektionen. Die Höchstgrenze für tägliche Besuche wird von den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eigenverantwortlich festgelegt. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt hat das Anliegen der BVV, d.h. die Lockerung der Besuchsregelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime, in den wöchentlichen Telefonschaltungen mit der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung angesprochen. Des Weiteren wurde dies auch mehrfach im Rat der Bürgermeister thematisiert. Angesichts der gegenwärtig wieder stetig steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen und der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) werden die Beschlüsse des Senats immer wieder neu an das aktuelle Geschehen angepasst. Das gegenwärtige Infektionsgeschehen rechtfertigt zu gegebenem Zeitpunkt nicht mehr, auf höhere Besucherzahlen zu plädieren. Sofern die Lage es wieder zulässt, wird sich das Bezirksamt weiterhin verstärkt für die Ausweitung der Besuchsregelungen einsetzen. Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.
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