Auszug - Schnittstelle zwischen SGB II (Hartz IV) und Jugendhilfe schaffen der BVV vom 15.12.2004
Den Ausschussmitgliedern wird Frau
Fechner vorgestellt. Sie ist im Jugendamt zuständig für die Schnittstelle zur
ArGe. Es ist für den 14.02.2005 eine Sitzung
zwecks Abstimmung mit der ArGe vorgesehen. Herr Erichson erklärt, dass seiner
Fraktion die Frage der Betreuung von Kindern erwerbsloser Eltern sehr wichtig
ist und es verhindert werden muss, dass, wie in anderen Bundesländern bereits
geschehen, diese Kinder nicht mehr in Kitas betreut werden. Es folgt eine rege Diskussion, in
deren Verlauf BV Embacher vorschlägt, den Antragstext in geänderter Form
abzustimmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in der
Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II den berechtigten Interessen und
Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien des Leistungsspektrums
von § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Geltung zu verschaffen. Dabei ist zu
gewährleisten, dass das Fallmanagement, das die Leistungen nach § 4 SGB II zu
erbringen hat, entsprechend qualifiziert wird. Eine
zentrale Schnittstelle zur Jugendhilfe muss im Eingliederungsprozess
(Fallmanagement, Fallsteuerung) organisiert werden. Die Jugendhilfe ist bei der
Feststellung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen
und der dazu benötigten Voraussetzungen (z.B. Kitaplatz) zu beteiligen, um eine
optimale Förderung zur Eingliederung zu gewährleisten. Dem
Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales ist halbjährig, erstmals
zum 31. Mai 2005, zu berichten. |
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