Drucksache - 1205/XVII
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Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in der
Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II den berechtigten Interessen und
Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien des Leistungsspektrums
von § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Geltung zu verschaffen. Dabei ist zu
gewährleisten, dass das Fallmanagement, das die Leistungen nach § 4 SGB II zu
erbringen hat, entsprechend qualifiziert wird. Eine
zentrale Schnittstelle zur Jugendhilfe muss im Eingliederungsprozess
(Fallmanagement, Fallsteuerung) organisiert werden. Die Jugendhilfe ist bei der
Feststellung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen
und der dazu benötigten Voraussetzungen (z.B. Kitaplatz) zu beteiligen, um eine
optimale Förderung zur Eingliederung zu gewährleisten. Dem
Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales ist halbjährig, erstmals
zum 31. Mai 2005, zu berichten. |
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