Auszug - Änderung der Geschäftsordnung § 27
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Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen:
§ 27 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt: (6) Jeder Fraktion steht es frei, als zusätzlicher Antragsteller eines Antrags einer anderen Fraktion beizutreten. Dem muss jedoch die ursprünglich antragsstellende Fraktion ausdrücklich zugestimmt haben und dies anzeigen. |
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