Auszug - Benennung von zwei Stellvertretungen für beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Gemäß des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) § 35 Abs. 7 Ziff. 3 bis 9 und Abs. 8 vom 23.6.2005 werden die in der Anlage zur Drucksache genannten Personen als stellvertretende beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss ernannt: |
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