Drucksache - 1422/XIX
Wir bitten zu beschließen:
Gemäß des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) § 35 Abs. 7 Ziff. 3 bis 9 und Abs. 8 vom 23.6.2005 werden die in der Anlage nachstehend genannten Personen als stellvertretende beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss ernannt:
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