Auszug - Historischer Verantwortung gerecht werden, Verlegung von Stolpersteinen in Tempelhof-Schöneberg für die Zukunft sichern
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Zur Beschlussempfehlung liegt ein Änderungsantrag vor.
Abstimmung über den Änderungsantrag. Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
Beratungsbeitrag: BV Steuckardt
Abstimmung über den Antrag. Mehrheitsbeschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) dankt der Stolpersteininitiative, den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Verlegung von Stolpersteinen engagiert haben und weiter engagieren. Die BVV begrüßt und unterstützt diese ehrenamtliche Arbeit ausdrücklich als Teil einer lebendigen politischen Erinnerungsarbeit im Bezirk. Um die Verlegung von Stolpersteinen auch ab dem Jahr 2015 zu gewährleisten wird das Bezirksamt ersucht, eine eigene bezirkliche Koordinierungsstelle zu schaffen.
Das Bezirksamt wird hierzu ersucht, für die anstehenden Haushaltsberatungen eine zusätzliche halbe Stelle im Haushaltsplan 2015 im Kapitel „Amt für Weiterbildung und Kultur“ vorzusehen. Da eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen noch nicht vorliegt, kann die Wertigkeit der Stelle noch nicht bestimmt werden. Das Bezirksamt (Amt für Weiterbildung und Kultur) wird ersucht, noch im Oktober 2014 eine bewertungsfähige Stellenbeschreibung zu erstellen und die Wertigkeit von der SE Finanzen/Personal bestimmen zu lassen.
Die Bezirksverordnetenversammlung hält die bisherigen Bemühungen des Bezirksamtes zur Finanzierung der Koordinierungsarbeit für unzureichend. Das Bezirksamt wird daher dringend ersucht, noch im Oktober 2014 die Refinanzierungsmöglichkeiten und die Förderfähigkeit einer solchen Stelle gezielt zu prüfen. Hierzu gehören u.a., dass eine schriftliche Anfrage an das Job-Center (Arbeitgeberservice) und an den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zu richten ist.
Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Arbeiten der bezirklichen Koordinierungsstelle in den bezirklichen Produktkatalog aufgenommen werden oder bestehende Leistungsumfangsbeschreibungen der Produkte ergänzt werden. In jedem Fall sind die Verlegungstermine in der Kosten-Leistungs-Rechnung zu berücksichtigen bzw. zu buchen. |
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