Drucksache - 1172/XIX  

 
 
Betreff: Historischer Verantwortung gerecht werden, Verlegung von Stolpersteinen in Tempelhof-Schöneberg für die Zukunft sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Mitberatung
04.09.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
01.10.2014 
41. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
3. Version vom 25.09.2014
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache mit:

 

Zur personellen Sicherung der Stolpersteinarbeit wurde im November 2014 eine bewertungsfähige Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen erarbeitet. Die Stelle wurde von der SE Abteilung Finanzen/Personal mit E5 bewertet.

 

Zur Frage der Refinanzierungsmöglichkeit und der Förderfähigkeit einer solchen Stelle wurden sowohl das Jobcenter (JC) als auch der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr um Auskunft gebeten.

 

Die Anfrage an das JC ergab folgende Auskunft:

Eine Finanzierungsmöglichkeit der Stelle bestehe nicht, aber das Stellenangebot könnte an die Arbeitsagentur geschickt werden, die, nach erfolgter Auswahl eines Bewerbers, den Vermittlungsvorschlag an den Arbeitgeberservice mit der Bitte um Prüfung eines Eingliederungszuschusses schicken würde. Die Entscheidung sei einzelfallabhängig. In jedem Fall aber müssten Vermittlungshemmnisse (fachliche Defizite, keine Berufserfahrung, etc.) vorliegen.

 

Das Karrierecenter der Bundeswehr Berlin teilte mit, dass „der Berufsförderungsdienst Berlin für die Einrichtung der angezeigten Stelle keine finanziellen Mittel aufwenden“ kann.

 

Da von der Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle kurzfristig Abstand genommen wurde, erging an den Fachbereich Kunst, Kultur, Museen der Auftrag, beim Jobcenter über einen Träger eine FAV-Stelle zu beantragen. Dies ist geschehen, zur Zeit läuft noch das Antragsverfahren.

 

Berücksichtigung der Stolpersteinverlegungen in der Kosten-Leistungsrechnung (KLR):

Das Thema, inwieweit die Maßnahmen im Bereich der Erinnerungskultur – Stolpersteine sind nur ein Baustein - auch in der  KLR ihren Niederschlag finden können, wurde bereits sehr eingehend in der betreffenden Produkt-Mentoren-Runde (PMG) Kultur und Museen diskutiert. Der Arbeitskreis der Berliner Regionalmuseen (ABR) hat dazu 2014 eine Stellungnahme verfasst, die hier in Auszügen wiedergegeben wird:

 

„Die in den Bezirken in sehr unterschiedlichem Umfang anfallenden Aufgaben sind in der Regel äußerst arbeitsintensiv, da sie mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden sind. Insbesondere die vorbereitenden Recherchetätigkeiten, die Anfragen bzw. Besuche in externen Archiven notwendig machen, aber auch Abstimmungsgespräche mit beteiligten zivilgesellschaftlichen Gruppen (ist zum Teil sogar eine Auflage in BVV-Beschlüssen) oder Angehörigen. Die dauerhafte Etablierung z.B. eines Denkzeichens kann aus diesem Grund einen zeitlichen Vorlauf von drei bis fünf Jahren bedeuten – eine Arbeit, die entweder von festangestellten Mitarbeiter_innen oder von Honorarkräften durchgeführt wird, und die sich in der KLR nicht abbilden lässt. In Ausnahmefällen ist der entstandene Erinnerungsort im Anschluss mit zählbaren Angebotsstunden (u.a. Öffnungszeiten, Führungen) verbunden; der Normalfall allerdings ist, dass lediglich die Übergabe der Stele/Gedenk-/Infotafel an die Öffentlichkeit in Form von zwei oder drei Stunden gezählt werden kann.

Die Herausforderung der Entwicklung einer anderen Bezugsgröße ist daher, eine Form der Quantifizierung zu finden, die einerseits dem immensen Vorbereitungsaufwand gerecht wird, andererseits aber geeignet ist, die Vergleichbarkeit der Bezirke und ihrer Angebote zu gewährleisten.

 

Fazit: Übereinstimmend wurde (…) festgestellt, dass das Arbeitsgebiet 'Erinnerungskultur' in zunehmendem Maße in vielen Bezirksmuseen anfällt. Um diese Aufgaben solide und fristgerecht ausführen zu können, fehlt die personelle und finanzielle Ausstattung. Hinzu kommt, dass sich der große Arbeitsaufwand nicht im bisherigen Produkt Stadtteilgeschichte abbilden lässt.

Trotz eingehender Diskussion im ABR über andere Bezugsgrößen zur Erfassung von Mengen konnte kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden. Auch der Vorschlag, z.B. ein Stolperstein/eine Stele/eine Infotafel mit z.B. vier Wochen Angebotsstunden einer Sonderausstellung gleichzusetzen, war nicht wirklich überzeugend. Hier könnte es ebenfalls  zu Verzerrungen kommen und zwar zwischen den Bezirken, in denen z.B. viele Stolpersteine verlegt werden und den Bezirken, in denen kaum Steine angefragt werden oder in denen es keine Programme bzw. finanzielle/personelle Ressourcen für historische Informationstafeln im Stadtraum gibt. Hier besteht weiterer Diskussionsbedarf.“

 

Das Thema wird die PMG weiter beschäftigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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