Auszug - - Fahrbahngestaltung und Radverkehrsführung in der Cheruskerstraße (bereits beschlossen in der BVV am 22.01.2014)  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 26.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kolonnenstraße, Ausgang S-Bahn, nördliche Brückenseite
Ort:
0940/XIX Fahrbahngestaltung und Radverkehrsführung in der Cheruskerstraße
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. BV Götz erläutert den bereits vorliegenden Beschluss der BVV. Gegenstand der heutigen Beratung ist der Teil-Aspekt des Beschlusses zur Führung des Radverkehrs: „Das Bezirksamt ist gebeten, in Zusammenarbeit mit dem FahrRat bis August 2014 ein Konzept für eine praxisnahe sichere und geordnete Führung des Radverkehrs in diesem Bereich, einschließlich Ein- und Ausfädelungen in den sonstigen Straßenverkehr zu entwickeln und zur Zustimmung vorzulegen“.

 

BV Götz erläutert die örtliche Problemlage: Der von Süden kommende Radverkehr wird nicht in geeigneter Form geführt und in den Fließverkehr der Kolonnen- oder der Leberstraße übergeleitet. Er mündet vielmehr an einer Beschilderung mit Zeichen 240 sowie Zusatzschild „Ende“ im Gehwegbereich an der platzartigen Aufweitung der Kolonnenstraße. Dort kollidiert dieser Verkehr bei der Überleitung zur Leberstraße mit der Terrassenbestuhlung eines Cafés und bei der Überleitung zur Kolonnenstraße mit dem Wartebereich einer Bushaltestelle sowie einem Telefonhäuschen. Das Problem besteht auch in der Gegenrichtung.

 

Auf Nachfrage von BV Heise wird die Problemlage und der Handlungsbedarf einmütig von allen Anwesenden bestätigt.

 

BV Götz erläutert drei aus seine Sicht in Betracht kommende Lösungsvarianten:

 

1)      Herstellung einer geregelten Radverkehrsführung in gerader Verlängerung der Cheruskerstraße bis zur Kolonnenstraße, dort Rückverlegung der Bushaltestelle um ca. 20 m, Herstellung einer „Schleuse“ (mit vorgezogener Wartelinie) in der Kolonnenstraße Richtung Osten sowie Herstellung eines Mittelstreifendurchbruchs.

2)      Herstellung einer im Verlauf abknickenden Radverkehrsführung zur Leberstraße, dort Markierung einer Furt parallel zur Fuß-LSA

3)      Vollständige Sperrung des gesamten Bereichs für den Radverkehr und Herstellung einer Umgehungsstrecke über die Parkanlage Leberstraße 12 / Gotenstraße 83 mit Einfädelung des Radverkehrs in die Leberstraße

 

Seitens des FahrRates werden diese Möglichkeiten bestätigt. Herr Schütz hat zu den Varianten 2 und 3 Visualisierungen vorbereitet. .

 

Herr Foemer weist für die weitere Variantendiskussion auf das Kriterium der sehr begrenzten Haushaltsmittel und die Priorität der Maßnahmen des Nebenroutenkonzeptes hin. Herr Foemer weist ferner darauf hin, dass die Hochborde im Haltestellenbereich der Julius-Leber-Brücke („Kasseler Borde“) ggfs. nicht rückgebaut oder abgesenkt werden können weil diese Maßnahme gefördert wurde und ggfs. Fördermittel zurück zu zahlen wären.

 

BV Götz weist darauf hin, dass die komplette Südseite der Julius-Leber-Brücke über viele Meter mit diesen Borden versehen ist und eine Verlegung der Haltestelle im Sinne von Variante 1 kaum zu weiteren Eingriffen führen würde. Hierzu soll die BVG befragt werden.

 

Herr Schütz verweist auf verkehrsrechtliche Probleme der Variante 1, sagt aber zu, sie ebenfalls noch grafisch darstellen zu wollen. Die Visualisierungen sollen als Anlage dem Protokoll beigefügt werden.

 

Auf dieser Grundlage soll im FahrRat eine Vorzugsvariante herausgearbeitet werden und eine entsprechende Empfehlung in den Ausschuss für Verkehr und Grün gegeben werden.

 

BzStR Krüger verweist hinsichtlich der teilweise defekten Rasengitterfläche in der Cheruskerstraße zwischen Goten- und Kolonnenstraße darauf, dass dieser Streifen Teil der Grünfläche und nur zur Überfahrt durch die Feuerwehr bestimmt ist. Eine Verkehrssicherungspflicht bestehe hier nicht. Der Radverkehr wird in diesem Teil der Cheruskerstraße auf dem Gehweg geführt und ist so entsprechend beschildert. Er verweist ferner darauf, dass eine Herrichtung der Rasengitter-Fläche für den Radverkehr grundsätzlich nur in Betracht komme, wenn der Radverkehr in geregelter Weise in die Kolonnen- oder Leberstraße übergeleitet werden kann.

 
 

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