Drucksache - 0940/XIX  

 
 
Betreff: Fahrbahngestaltung und Radverkehrsführung in der Cheruskerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
26.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
24.07.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
27.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.01.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
26.05.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen erledigt   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0940_XIX Anlage1
0940_XIX Anlage 2-Auszug Niederschrift FahrRat

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.01.2014 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, im Teilbereich der Cheruskerstraße zwischen Gotenstraße und Kolonnenstraße die vorhandenen (und als Fahrbahnbelag hier ungeeigneten) Rasengitterplatten zu entfernen und die Fahrbahn in zweckmäßiger Form für die Nutzung zur Anlieferung, als Feuerwehrzufahrt und Radfahrer-Durchfahrt neu zu befestigen.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit dem FahrRat der BVV bis August 2014 ein Konzept für eine praxisnahe, sichere und geordnete Führung des Radverkehrs in diesem Bereich einschließlich Ein- und Ausfädelungen in den sonstigen Straßenverkehr zu entwickeln und zur Zustimmung vorzulegen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Ausschuss für Verkehr und Grünflächen der BVV hat sich in seiner Sitzung am 26.05.2014 in Form eines Ortstermins, unter Mitwirkung des Bezirksamtes, mit der Drucksache befasst:

 

BV Götz erläuterte die örtliche Problemlage: Der von Süden kommende Radverkehr würde nicht in geeigneter Form geführt und in den Fließverkehr der Kolonnen- oder der Leberstraße übergeleitet. Er mündete vielmehr an einer Beschilderung mit Zeichen 240 sowie Zusatzschild „Ende“ im Gehwegbereich an der platzartigen Aufweitung der Kolonnenstraße. Dort kollidiere dieser Verkehr bei der Überleitung zur Leberstraße mit der Terrassenbestuhlung eines Cafés und bei der Überleitung zur Kolonnenstraße mit dem Wartebereich einer Bushaltestelle sowie einem Telefonhäuschen. Das Problem bestehe auch in der Gegenrichtung.

 

BV Götz erläuterte drei aus seiner Sicht in Betracht kommende Lösungsvarianten:

 

1)  Herstellung einer geregelten Radverkehrsführung in gerader Verlängerung der Cheruskerstraße bis zur Kolonnenstraße, dort Rückverlegung der Bushaltestelle um ca. 20 m, Herstellung einer „Schleuse“ (mit vorgezogener Wartelinie) in der Kolonnenstraße Richtung Osten sowie Herstellung eines Mittelstreifendurchbruchs.

2) Herstellung einer im Verlauf abknickenden Radverkehrsführung zur Leberstraße, dort Markierung einer Furt parallel zur Fuß-LSA

3) Vollständige Sperrung des gesamten Bereichs für den Radverkehr und Herstellung einer Umgehungsstrecke über die Parkanlage Leberstraße 12 / Gotenstraße 83 mit Einfädelung des Radverkehrs in die Leberstraße

 

Seitens des FahrRates (Herr Schütz) wurden zu diesen Varianten graphische Darstellungen vorbereitet (siehe Anlage).

 

 

Die Örtlichkeit der Varianten wurde im Rahmen des Ortstermins besichtigt. Dabei wurde gemeinsam festgestellt, dass die örtlichen Verhältnisse bei allen drei Varianten so beengt sind, dass eine geänderte Radverkehrsführung jeweils bauliche Änderungen erfordern würde.

 

Das Bezirksamt wies im Ortstermin darauf hin, dass es über keine eigenen Haushaltsmittel zur Planung und Umsetzung von Radverkehrs-Baumaßnahmen verfügt. Das Bezirksamt wies ferner darauf hin, dass die Hochborde im Haltestellenbereich der Julius-Leber-Brücke („Kasseler Borde“) ggfs. nicht rückgebaut oder abgesenkt werden können, weil diese Maßnahme gefördert wurde und ggfs. Fördermittel zurück zu zahlen wären.

 

BV Götz wies darauf hin, dass die komplette Südseite der Julius-Leber-Brücke über viele Meter mit diesen Borden versehen ist und eine Verlegung der Haltestelle im Sinne von Variante 1 kaum zu weiteren Eingriffen führen würde. Hierzu solle die BVG befragt werden.

 

Herr Schütz verweist auf verkehrsrechtliche Probleme der Variante 1.

 

Das Bezirksamt wies darauf hin, dass der Anschluss der Radverkehrsführung an die Kolonnenstraße (Variante 1) bzw. an die Leberstraße (Variante 2) in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. der Verkehrslenkung Berlin fällt.

 

Das Bezirksamt verwies hinsichtlich der teilweise defekten Rasengitterfläche in der Cheruskerstraße zwischen Goten- und Kolonnenstraße darauf, dass dieser Streifen in seiner Widmung als öffentliches Straßenland eingeschränkt ist. Die Zufahrt ist mittels umklappbarer Poller für den Fahrzeugverkehr gesperrt. In diesem Bereich ist nur noch der Fußgängerverkehr, der Verkehr von Fahrzeugen der Leitungsbetriebe, soweit er zur Wartung und Instandsetzung der Versorgungsanlagen erforderlich ist, sowie im Notfall die Befahrung durch die Feuerwehr zugelassen. Eine „Verkehrssicherungspflicht“, eine für den Radverkehr „komfortable Fahrbahn“ vorzuhalten bzw. zu unterhalten, bestehe hier nicht. Der Radverkehr würde in diesem Teil der Cheruskerstraße auf dem Gehweg geführt und sei so entsprechend beschildert.

 

Das Bezirksamt verwies ferner darauf, dass eine Herrichtung der Rasengitter-Fläche für den Radverkehr grundsätzlich nur in Betracht komme, wenn der Radverkehr in geregelter Weise in die Kolonnen- oder Leberstraße übergeleitet werden kann.

 

Im Ergebnis der Sitzung des Ausschusses wurde verabredet, dass auf dieser Grundlage im FahrRat eine Vorzugsvariante herausgearbeitet wird und eine entsprechende Empfehlung in den Ausschuss für Verkehr und Grün gegeben werden soll.

 

 

Der FahrRat hat sich in seiner Sitzung am 28.08.2014 mit dem Thema befasst. Im Ergebnis der Diskussion gab der FahrRat die folgende Empfehlung:

 

„Variante 2 abseits des Cafes (siehe Anlage) wird bevorzugt. Erschwerung des Fahrens in Richtung Haltestelle ist zu erwägen.“

 

 

Das Bezirksamt legt hiermit die Empfehlung des FahrRates dem zuständigen BVV-Ausschuss vor.

 

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass die aktuelle Situation verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden ist, sodass keine „Gefahr im Verzug“ besteht. Die Beschilderung „Gemeinsamer Geh- und Radweg – Ende“ ist eindeutig. Sie verlangt, dass Radfahrende absteigen und die restliche Wegstrecke bis zur Kolonnenstraße (S-Bahn-Zugang), Leberstraße bzw. Czeminskistraße zu Fuß gehen. Gleiches gilt für die Gegenrichtung.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist es wünschenswert, dass seitens der zuständigen Dienststellen (SenUVK, VLB-B) geprüft wird, wie durch genehmigungsfähige bauliche Änderungen eine Radverkehrsführung möglich ist, welche den Radverkehr an dieser Stelle in die Kolonnenstraße lenkt. Ein diesbezüglicher Vorschlag ist der zuständigen Senatsverwaltung bereits vorgelegt worden.

 

 
 

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