Auszug - - Ambulanz für Gewaltopfer einführen - mitberatend Ausschuss für Gesundheit - federführend  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Queer
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0460/XIX Anlaufstellen / Ambulanz für Gewaltopfer einführen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Zu Beginn wird erörtert der Ausschussvorsitzende die Drucksache

Zu Beginn wird erörtert der Ausschussvorsitzende die Drucksache.

rege Diskussion

BV Höppner teilt mit, dass sich die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD gründlich mit der Thematik beschäftigt haben und dabei zu folgendem Ergebnis gekommen sind. Zum einen halten sie es für sinnvoll, dass die Verletzungen der Betroffenen rechtsmedizinisch dokumentiert werden. Andererseits gibt es am Standort Benjamin Franklin bereits ein Projekt, welches eine Opferambulanz evaluieren und begleiten kann. Dennoch halten es die Ausschussmitglieder der SPD Fraktion für denkbar am Standort Benjamin Franklin eine Ambulanz für Gewaltopfer einzurichten. Dieser Ambulanz sollte der Verein S.I.G.N.A.L e.V. (Intervention im Gesundheitsbereich gegen Gewalt und Frauen) zugeordnet werden.

BV Ribow stimmt der Errichtung einer Ambulanz für Gewaltopfer im Bezirk aufgrund der Größe des Bezirkes und der gemischten Bevölkerungsstruktur zu.

BV Preußker befürwortet zunächst den Antrag und macht darauf aufmerksam, dass letztendlich das Endresultat von der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen abhängig sind.

BD Harling regt an, den Verein S.I.G.N.A.L. e. V. zur Thematik zur nächsten Sitzung einzuladen. Signal solle mitteilen, was macht eine Opferambulanz wertvoll.

Der Ausschussvorsitzende weist auf Organisationsschwierigkeiten in der Einladung hin und schlägt dem Ausschussmitgliedern vor, dem Ausschuss für Gesundheit vorzuschlagen, zu ihrer Sitzung Signal einzuladen.

Die Beratung zum Antrag wird vertagt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in einem der drei Krankenhäuser in Tempelhof-Schöneberg eine Ambulanz für Gewaltopfer eingerichtet wird.

Begründung:
Rund 78.000 Mal pro Jahr werden Menschen in Berlin Opfer einer Gewaltstraftat. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Aber: Nur 10 Prozent der Opfer von Straftaten nehmen eine Hilfe in Anspruch. Gerade bei häuslichen oder sexuellen Übergriffen finden Opfer oft erst nach langer Zeit die Kraft, gegen den Täter aktiv zu werden. Zumeist sind Beweise dann aber schwer zu erbringen, Taten manchmal verjährt.
Mit einer Opferambulanz, die bevorzugt in einem Krankenhaus einzurichten ist, soll gewährleistet werden, Dies geschieht unabhängig von einer Strafanzeige bei der Polizei. Die Untersuchung dient der Dokumentation von Verletzungen und sonstigen Beeinträchtigungen und gibt den Opfern Zeit, in Ruhe über weitere Schritte nachzudenken, ohne dass zwischenzeitlich Beweise verloren gehen.

Die Untersuchung sowie die gerichtsverwertbare Befunddokumentation erfolgen kostenlos.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Opferambulanzen unterliegen der Schweigepflicht. Allein der/die Betroffene bestimmt, wie die Untersuchungsergebnisse verwertet werden. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der untersuchten Person dürfen die erhobenen Befunde an andere Stellen (Polizei, Rechtsanwalt des Opfers) weitergegeben werden.
Die Verletzungsdokumentation steht nicht in Konkurrenz zur ärztlichen Behandlung (Wundversorgung etc.), und kann deshalb auch zeitlich unabhängig von ihr erfolgen.

medizmedizin

 
 

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