Drucksache - 0460/XIX  

 
 
Betreff: Anlaufstellen / Ambulanz für Gewaltopfer einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit Entscheidung
28.01.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Erledigung
10.01.2013 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Queer erledigt   
Ausschuss für Gesundheit Beratung
28.10.2013 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit      
25.11.2013 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
27.02.2013 
Fortsetzung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 20. Februar 2013 mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung mit Änderung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in den Notfallambulanzen der drei Krankenhäuser / Kliniken in Tempelhof-Schöneberg niedrigschwellige Anlaufstellen/Ambulanzen für Gewaltopfereingerichtet werden. In diesen Anlaufstellen/Ambulanzen sollen die Verletzungsfolgen rechtssicher dokumentiert und die Gewaltopfer psychotraumatologisch versorgt werden. Die Anlaufstellen/Ambulanzen für Gewaltopfer sollen öffentlich bekannt und mit den schon bestehenden Regelangeboten im Bezirk vernetzt werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat das St. Joseph Krankenhaus sowie den Geschäftsführenden Direktor des AVK und des Wenckebach-Klinikums um eine Prüfung des Antrags gebeten.

 

Der Ärztliche Direktor des St. Joseph Krankenhauses gab folgende Stellungnahme ab:

 

Unsere Erste Hilfe und Zentrale Notaufnahme stellt an 365 Tagen rund um die Uhr eine hoffentlich niedrigschwellige Anlaufstelle auch für Gewaltopfer dar.

Dies betrifft ausdrücklich nicht nur Erwachsene, sondern natürlich auch Kinder, denen wir uns im Rahmen der Kinderschutzaktivitäten wie Sie wissen ja seit Jahren besonders verbunden fühlen.

Die rechtssichere Dokumentation von Verletzungsfolgen ist bei uns durchaus auch zu gewährleisten. Wir setzen dazu den von SIGNAL e.V. entwickelten Dokumentations­bogen ein. Eine psychotraumatologische Versorgung von Gewaltopfern können wir für Kinder und Jugendliche über unsere Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psycho­somatik und Psychotherapie sowohl im Rahmen einer evtl. notwendig werdenden stationären Betreuung oder über die Institutsambulanz auch auf ambulanter Basis bieten. Entsprechend behandlungsbedürftige Erwachsene würden wir allerdings an andere Kliniken weiterleiten oder der ambulanten Betreuung anvertrauen.“

 

Vom Vivantes Regionaldirektor Region West ging für die beiden  Standorte AVK / WBK folgende Antwort ein:

 

„Gemäß den gesetzlichen Regelungen über die Versorgung von Notfallpatienten im Land Berlin stehen die Zentralen (interdisziplinären) Notaufnahmen /Rettungsstellen der Vivantes Region West - Auguste-Viktoria-Klinikum und Wenckebach - Klinikum jederzeit Hilfe suchenden Verletzten, Erkrankten und Betroffenen ( im Rahmen der am Standort vorgehaltenen klinischen Fachdisziplinen - siehe Krankenhausplan) für die primäre Diagnostik und Therapie zur Verfügung. Somit ist eine sofortige und adäquate Notfallbehandlung auch und besonders für Gewaltopfer gesichert. Für die spezielle forensische Dokumentation , z. B. im Falle sexueller Gewalt, erfolgt eine mit der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr koordinierte Weiterleitung der Betroffenen an ein entsprechend ausgerüstetes und qualifizierten Zentrum (z.B. Charité Campus RV).

Des Weiteren arbeiten beiden zentralen (interdisziplinären) Notaufnahmen /Rettungs­stellen bezüglich der Dokumentation von Gewaltfolgen, die, auch und besonders, ihre Ursachen und Folgen im nicht sexuellen Bereich haben, mit den Dokumenations­unter­lagen des Vereins S.I.G.N.A.L.. Dazu gehören auch spezielle Fortbildungen durch den vorgenannten Verein. Die ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter/innen werden durch diese Fortbildungen und Teambesprechungen für das Erkennen von stattgehabter Gewalt als mögliche Ursache des " Rettungsstellen­besuches" sensibilisiert.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass in der Region West der Vivantes GmbH zur Zeit die Versorgung von Gewaltopfern sichergestellt ist und die Einrichtung von zusätz­lichen Ambulanzen für Gewaltopfer nicht sinnvoll erscheint. Insbesondere gilt, dass die Grundversorgung  in einer Zentralen (interdisziplinären) Notaufnahme/Rettungsstelle nach stattgehabten Gewaltanwendungen gegen Menschen, ein wesentlich niederschwelligeres Angebot darstellt, als eine spezielle, auch so gekenn­zeichnete " Gewaltopfer-Ambulanz " deren Besuch ja eine stattgehabte Gewaltan­wendung impliziert und somit u.Umständen von persönlich bekannten Verursacher verhindert wird bzw. an der Scham des Opfers scheitert.“

 

 
 

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