Auszug - - Investitionen in Energieeffizienz unterstützen  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 09.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
0486/XIX Investitionen in Energieeffizienz unterstützen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV Oltmann bittet darum, den ersten Absatz als Prüfauftrag zu formulieren

BV Oltmann unterstützt die Intension des Antrages und bittet darum, den ersten Absatz als Prüfauftrag zu formulieren. Der Satz soll wie folgt lauten.Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob eindeutige Kriterien entwickelt und veröffentlicht werden können, die die Eigenschaft „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ im Sinne des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient sanieren“ definiert.

Weiterhin bittet er um die folgende Ergänzung im letzen Satz. „Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, Prüfung und Bescheinigung im Sinne des KfW-Programms Bestandteil „KfW-Haus-Denkmal“ in den Produktkatalog zur Kosten- und Leistungsrechnung einfügen zu lassen bzw. zu prüfen, in welchen Produkten diese Leistungen aktuell abgebildet werden können.“

Die antragstellende Fraktion stimmt den Ergänzungen zu.

Es wird über den Antrag mit den Ergänzungen abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, ob eindeutige Kriterien entwickelt und veröffentlicht werden können, die die Eigenschaft „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ im Sinne des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient sanieren“ definiert. Parallel soll ein Geschäftsprozess beschrieben werden, der zu einer zügigen Bescheinigung über das Vorliegen dieser Eigenschaft führt.

Die Definition soll investitionswilligen Bürgerinnen und Bürger Anhaltspunkte geben, ob eine Beantragung von Mitteln des KfW-Programms „KfW-Haus-Denkmal“ möglich ist. Der Geschäftsprozess soll zu einer belastbaren Auskunft innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Anfrage führen.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, Prüfung und Bescheinigung im Sinne des KfW-Programms Bestandteil „KfW-Haus-Denkmal“ in den Produktkatalog zur Kosten- und Leistungsrechnung einfügen zu lassen bzw. zu prüfen, in welchen Produkten diese Leistungen aktuell abgebildet werden können.

 
 

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