Auszug - Prioritätenliste der Instandsetzung, Sanierung und Investition  

 
 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0015/XIX Prioritätenliste der Instandsetzung, Sanierung und Investition
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch DS 0663/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEFrakt. SPD, GRÜNE
Verfasser:Herr Oltmann, JörnAhlhoff, Elke
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Prioritätenliste der notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für alle bezirklichen Gebäude zum Doppelhaushalt 2012/2013 erarbeiten zu lassen. Bauliche Maßnahmen zur (Wieder-)Herstellung der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Immobilien haben dabei Vorrang. Die Prioritätenliste soll den jeweiligen Kostenrahmen gemäß DIN 276 ausweisen und fortgeschrieben werden.

Bis zum Ende des Jahres 2012 soll - auf der Grundlage des digitalen Flächenaufmaßes - eine umfassende Bestandserfassung der Gebäude erfolgen, die den Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf ermittelt und fortschreibt. Die jeweiligen grob-geschätzten Kosten sind nach der DIN 276 darzustellen. Die Analyse und Bewertung des Gebäudebestandes soll eine Cluster-Bildung nach sich ziehen, die den Sanierungsgrad der Gebäude zur Grundlage macht. Mit dieser Bestandentwicklungsplanung sollen nachvollziehbare Fakten und Kriterien für die Prioritätensetzung und den damit verbundenen Strategien hinsichtlich der Bewirtschaftung, Nutzung, Sanierung oder Aufgabe von Gebäuden geschaffen werden.

Bei Baumaßnahmen von mehr als 500.000 € Baukosten soll das jeweilige Bedarfsprogramm regelmäßig zusätzlich durch die SE Finanzen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

 
 

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