Auszug - Effektives Leerstandsmanagement am Tempelhofer Damm
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Das Bezirksamt wird ersucht, bei konkretem Bekanntwerden von mittel- und längerfristigen Leerständen von Gewerbeimmobilien am Tempelhofer Damm Maßnahmen zur Zwischennutzung mit dem Zweck der Aufrechterhaltung der Attraktivität des Einzelhandelsgebietes vorzunehmen. Dazu sind Gespräche mit den betreffenden Vermietern, Eigentümern, Mietern oder Einzelhandelsinitiativen zu führen, in denen die Möglichkeiten zur Zwischennutzung eruiert und dargestellt werden. Bis zum 31.12.2011 ist der BVV zu berichten, welche Maßnahmen auf Initiativen des Bezirkes zurückgeführt werden konnten. |
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