Drucksache - 1538/XVIII
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.03.2011 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei konkretem Bekanntwerden von mittel- und längerfristigen Leerständen von Gewerbeimmobilien am Tempelhofer Damm Maßnahmen zur Zwischennutzung mit dem Zweck der Aufrechterhaltung der Attraktivität des Einzelhandelsgebietes vorzunehmen. Dazu sind Gespräche mit den betreffenden Vermietern, Eigentümern, Mietern oder Einzelhandelsinitiativen zu führen, in denen die Möglichkeiten zur Zwischennutzung eruiert und dargestellt werden. Bis zum 31.12.2011 ist der BVV zu berichten, welche Maßnahmen auf Initiativen des Bezirkes zurückgeführt werden konnten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die bezirkliche Wirtschaftsförderung bemüht sich seit Jahren um Attraktivitätssteigerungen und die Verringerung bzw. Vermeidung von Leerstand am Tempelhofer Damm. Mittlerweile wurden diverse Projekte am Tempelhofer Damm durchgeführt, es fanden und finden Gesprächsrunden mit den Gewerbetreibenden und den Immobilieneigentümern zur Aktivierung dieser Zielgruppen statt. Es gab jeweils zwei Bewerbungen für die Programme Aktive Zentren (2008 & 2014) und MittendrIn Berlin (2010 & 2014).
Momentan laufen kontinuierlich Gespräche mit den EigentümerInnen und der Unternehmerinitiative Tempelhofer Damm zur Vorbereitung eines BID am Tempelhofer Damm. All diese Aktivitäten hatten und haben das Ziel der Verringerung/Vermeidung von Leerstand, der Findung neuer Konzepte für eventuelle Zwischennutzungen und der Steigerung der Attraktivität des Standortes allgemein.
Konkrete Anfragen an die bezirkliche Wirtschaftsförderung zur Verringerung von Leerständen gab es in den ganzen letzten Jahren nicht, meist wenden sich Gewerbebetriebe an uns, die genehmigungsrechtliche Probleme haben.
Wir bitten, den Antrag aufgrund von Verwaltungshandeln als erledigt anzusehen.
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