Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG über die Festsetzung des Entwurfs des B-Planes 7-14 zur Aufhebung des am 3.4.1978 festgesetzten B-Planes XI-152 "für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) zwischen Roßbachstraße und den Grundstücken Crellestraße 21 und Czeminskistraße 2 sowie angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneberg" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Einstimmiger Beschluss: Die BVV beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans 7-14 vom 10. Oktober 2008 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-14. |
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