Drucksache - 0909/XVIII  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG über die Festsetzung des Entwurfs des B-Planes 7-14 zur Aufhebung des am 3.4.1978 festgesetzten B-Planes XI-152 "für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) zwischen Roßbachstraße und den Grundstücken Crellestraße 21 und Czeminskistraße 2 sowie angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneberg" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.02.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung v. 16.12.2008
7-14AbwgungFFBA-BVV-VorlageAnlage 1
7-14BA-BVV-VorlageFest
7-14Begrndung 9Abs.8BA-BVV-VorlageAnlage 2
7-14RVOBA-BVV-Vorlage Anlage 3
Beschlussempfehlung

Das Bezirksamt bittet,

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans 7-14 vom 10. Oktober 2008 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-14

 
 

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