Auszug - der BVV vom 19.11.2008 - Hochbunker in der Schöneberger Pallasstraße – ein Denkmal - mitberatend - vertagt  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0882/XVIII Hochbunker in der Schöneberger Pallasstraße – ein Denkmal
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV M

BV M. Kühnemann begründet im Namen ihrer Fraktion den Antrag.

 

Frau Zwaka begrüßt, dass der Hochbunker erhalten und unter Denkmalschutz gestellt wurde. Doch sollte überlegt werden, in welcher gemeinsamen Verantwortung mit einem solchen Ort umgegangen wird.

 

In folgender Aussprache plädiert BV Oltmann für die Aufnahme der Frage des Nutzungskonzepts in den Antrag; er schlägt folgenden Änderungstext vor:

 

“... Hierfür ist ein Nutzungskonzept anzustreben, das die historische Nutzung aufgreift und abbildet.”

 

StR Hapel gibt zu Bedenken, dass der Hochbunker seitens des Bundes mit der Begründung: dies sei ein Museumsort, in das Fachvermögen der Abteilung Schule, Bildung und Kultur übertragen werden könne; man solle diesen Sachverhalt mit äußerster Sensibilität sehen.

 

BV M. Kühnemann begrüßt den Änderungsvorschlag von BV Oltmann außerordentlich, zumal es mit sehr viel Aufwand verbunden sei, eine Genehmigung bzw. die Schlüssel zu erhalten, um den Bunker zu nutzen.

 

Demzufolge schlägt BV Jäkl vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuformulieren.

 

Nach kurzer Beratung verliest BV Oltmann den Änderungsantrag:

“ ...das Bezirksamt zu prüfen, ob der Hochbunker ... erhoben werden kann.

Hierfür ist ein Nutzungskonzept anzustreben, das die historische Nutzung aufgreift und abbildet. Der Eigentumsstatus soll unberührt bleiben.”

 

Abstimmung über den Antrag in geänderter Form: mehrheitlich beschlossen.

Es ergeht Mitteilung an den federführenden Ausschuss für Stadtplanung.

 
 

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