Auszug - Abberufung und Neuwahl von zwei Bezirksverordneten für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472) zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 812)
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Einstimmiger Beschluss:
nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung in Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen will.
Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus a) drei Bezirksverordneten b) einem/r Vertreter/in der Gewerkschaften c) drei Vertretern/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Zu a) Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter wird durch den Bezirksverordnetenvorsteher veranlasst.
Mit Schreiben vom 16.09.2008 haben die bisherigen Mitglieder Denis McGee (ordentliches Mitglied) und Guido Pschollkowski (stellvertretendes Mitglied) ihren Rücktritt erklärt.
Von den Fraktionen werden vorgeschlagen:
Ordentliches MitgliedStellvertreter
Reinhard PospieszynskiRalf Olschewski |
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