Auszug - Sozialverträgliche Ausgabensenkung des Jobcenters - der BVV vom 12.03.2008
Frau Wagner
erläutert, dass die Einsparziele von der Bundesagentur für Arbeit zentral
vorgegeben sind. Die Senkung der passiven Leistungen geschieht nicht durch die
Versagung von zustehenden Ansprüchen. 5941
Menschen sind in Arbeitsverhältnisse integriert worden, wodurch zu
entsprechenden Entlastungen beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beigetragen
wird. Hinsichtlich
der Unterkunfts-Betriebskosten und der Firmentickets bei Bewerbungsgesprächen
handelt es sich nicht um Bundesleistungen. Nach
weiterer Diskussion über die Beschlussfassung fasst der Ausschuss einstimmig
folgenden Beschluss:
Der Bericht ist zur BVV-Sitzung im Juni 2008 vorzulegen |
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