Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 25 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV
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Einstimmiger Beschluss: In der 3. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde Herr Jost Henning Neuwald zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt. Durch
Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1
Buchst. a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr
Neuwald hat den Verzicht mit Schreiben vom 15. Januar 2007, eingegangen im Büro
der BVV am 17. Januar 2007, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden
(§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Nach § 25
(1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die
Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten
beendet ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Neuwald mit Ablauf
des 21. Februar 2007 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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