Drucksache - 0115/XVIII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 25 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage Vorsteher 19.02.07.2007

In der 3

 

 

In der 3. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde

 

Herr Jost Henning Neuwald

 

zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Neuwald hat den Verzicht mit Schreiben vom 15. Januar 2007, eingegangen im Büro der BVV am 17. Januar 2007, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Nach § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Neuwald

 

mit Ablauf des 21. Februar 2007 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 

 
 

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