Auszug - Radfahr- und Skatestrecken in Grünanlagen - der BVV vom 15.11.2006
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BV Kühne zeigt sich verwundert über den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme. Ihm scheint die Drucksache wäre unverhältnismäßig lange von der Verwaltung unbearbeitet gelassen worden. Auch äußert er sich kritisch zur Stellungnahme des Rechtsamtes. Er fragt nach, warum der Baluschek-Park nicht in die Liste aufgenommen wurde, obwohl es vor einigen Jahren eine Vereinbarung diesbezüglich gab. Die Verwaltung erklärt, dass aufgrund der Verkehrssicherungspflicht getrennte Wege für Radfahrer und Fußgänger ausgewiesen werden müssen. Für eine Ausweisung weiterer Wege fehlen die finanziellen Möglichkeiten. Auf Nachfrage erklärt BzStR Schworck, der Nelly-Sachs-Park wäre weiterhin eine geschützte Grünanlage in der Radfahren nicht gestattet ist, auch wenn dort eine Radroute ausgewiesen ist. Nach kontroverser Diskussion schlägt der Vorsitzende eine Vertagung der Beratung vor, um den Sachverhalt nochmals zu prüfen. Die Drucksachen 1169/XVII und 0058/XVIII werden vertagt. |
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